Das Handbuch
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Handbücher · Band 1
KI im Unternehmen
Das Handbuch für Unternehmensleitungen: Grundlagen, Einführung im Betrieb, Rechts- und Normenrahmen.
- 19 Abschnitte in 4 Teilen, der letzte Teil ist der Anhang mit 5 Abschnitten
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- Vollständiges Handbuch als PDF
- Arbeitsblatt zur Selbstbewertung als eigenes PDF
€ 49,00inkl. USt. Einmalige Zahlung, kein Abo.
Frei lesbar: Zweck und Aufbau, Inhalt, Begriff und Abgrenzung.
Der Inhalt
19 Abschnitte in 4 Teilen, der letzte Teil ist der Anhang mit 5 Abschnitten. Frei lesbar: Zweck und Aufbau, Inhalt, Begriff und Abgrenzung.

Teil I · Abschnitte 1 – 3
Grundlagen
- 1Begriff und Abgrenzung
- 2Anbieter, Werkzeuge und Kosten
- 3Leistungsfähigkeit, Grenzen und Rechte am Ergebnis
Teil II · Abschnitte 4 – 7
Einführung im Unternehmen
- 4Anwendungsfelder nach Funktionsbereich
- 5Stufen der technischen Einbindung
- 6Vorgehen bei der Einführung
- 7Interne Regelwerke und Schulung
Teil III · Abschnitte 8 – 14
Rechts- und Normenrahmen
- 8Rollen und Verantwortlichkeiten
- 9Anwendungsbereich und Fristen der KI-Verordnung
- 10Transparenz- und Kennzeichnungspflichten
- 11Datenschutz
- 12Informationssicherheit
- 13Internationale Normen und Rahmenwerke
- 14Aufsicht und Sanktionen
Teil IV · Abschnitte 15 – 19
Anhang
- 15Selbstbewertung des Reifegrads
- 16Nicht getroffene Aussagen
- 17Offene Fragen
- 18Glossar
- 19Quellenverzeichnis
Leseprobe
Der Anfang von Abschnitt 1, unverändert aus dem Handbuch. Die Quellenzeilen stehen in der Leseprobe.
Begriff und Abgrenzung
Der Begriff „künstliche Intelligenz“ wird in der Alltagssprache, im Recht und in der amtlichen Statistik unterschiedlich verwendet. Werden die Ebenen vermischt, entstehen Fehleinschätzungen über den eigenen Pflichtenkreis.
In der Alltagssprache bezeichnet „KI“ meist ein Textdialogsystem wie ChatGPT. Diese Verwendung ist verbreitet, hat aber weder rechtliche noch statistische Bedeutung.
Im Recht gilt die Begriffsbestimmung des Artikels 3 Nummer 1 der KI-Verordnung. Danach ist ein KI-System ein maschinengestütztes System, das mit unterschiedlichem Grad an Autonomie betrieben wird, nach seiner Einführung anpassungsfähig sein kann und aus den erhaltenen Eingaben ableitet, wie Ausgaben zu erzeugen sind — Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.
Das maßgebliche Tatbestandsmerkmal ist das Ableiten. Ein System, das aus Eingaben erschließt, wie es antwortet, fällt unter die Definition. Ein System, das ausschließlich zuvor festgelegte Regeln ausführt, in aller Regel nicht.
Die amtliche Statistik misst wiederum Technologien: Textanalyse, Bilderkennung, Spracherkennung, Sprachgenerierung, maschinelles Lernen. Erhebungseinheit sind Unternehmen ab zehn Beschäftigten. Diese Systematik ist keine Rechtsdefinition und war nie als solche gedacht.
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