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Fällt mein Betrieb unter NIS2?
Zehn Fragen zu Sitz, Tätigkeit und Größe. Das Ergebnis ordnet nach dem österreichischen NISG 2026 ein — mit Fundstelle unter jeder Aussage, den Fristen und dem, was ein Formular nicht entscheiden kann. Keine Anmeldung, nichts wird gespeichert.
Das Problem
Woher weiß ich, ob NIS2 meinen Betrieb betrifft?
Große Kunden schicken Fragebögen, in den Nachrichten steht „NIS2“, und niemand im Betrieb kann sagen, ob das eigene Unternehmen gemeint ist. Das österreichische NISG 2026 ordnet nach Sitz, Tätigkeit und Größe ein, in zwei Anlagen mit Sektoren, und die Größe zählt nach der KMU-Empfehlung.
Was der Check tut: Der Selbstcheck geht die Prüfreihenfolge des Gesetzes durch: Sitz, Tätigkeit nach Anlage 1 oder 2, größenunabhängige Fälle, Größe, Einstufung. Unter jeder Aussage steht die Fundstelle im Gesetz.
Was er nicht tut: Er ersetzt keine Einstufung durch die Behörde und entscheidet drei Dinge ausdrücklich nicht: die Konzernfrage, die Hauptniederlassung bei digitalen Diensten und den Bescheid.
Mein Betrieb ist klein. Ist der Check trotzdem für mich?
Ja. Die Größe ist eine der Fragen, und einige Tätigkeiten sind unabhängig von der Größe erfasst. Und auch wer nicht erfasst ist, wird als Lieferant gefragt.
Woher stammen die Aussagen?
Aus dem Bundesgesetzblatt zum NISG 2026 und seinen Anlagen 1 und 2, gelesen am 10. September 2026; jede Aussage im Ergebnis nennt ihre Stelle.
Was mache ich mit dem Ergebnis?
Es ist eine Einordnung zum Nachlesen und Weitergeben, mit den offenen Fragen, die ein Formular nicht klären kann. Die Antwort an den Kunden ist der nächste Schritt.
Die Sektoren der Anlagen 1 und 2 im Überblick
Anlage 1 · 1 Energie
Teilsektoren: Elektrizität · Fernwärme und -kälte · Erdöl · Erdgas · Wasserstoff
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Elektrizitätsunternehmen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 11 … ElWOG …, sofern diese Versorger gemäß § 7 Abs. 1 Z 74 ElWOG sind“
- „Verteilernetzbetreiber im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 76 ElWOG“
- „Übertragungsnetzbetreiber im Sinne des § 7 Abs, 1 Z 70 ElWOG“
- „Erzeuger im Sinne des § 7 Abs 1 Z 17 ElWOG, sofern es sich bei diesen Tätigkeiten um die gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit handelt“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 1 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 1 · 2 Verkehr
Teilsektoren: Luftverkehr · Schienenverkehr · Schifffahrt · Straßenverkehr
Vollständiger Wortlaut: Anlage 1 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 1 · 3 Bankwesen
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Kreditinstitute im Sinne des Art. 4 Z 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 1 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 1 · 4 Finanzmarktinfrastrukturen
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Betreiber von Handelsplätzen im Sinne des § 1 Z 26 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 – WAG 2018 …“
- „Zentrale Gegenparteien im Sinne des Art. 2 Z 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 …“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 1 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 1 · 5 Gesundheitswesen
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Gesundheitsdienstleister im Sinne des Art. 3 lit. g der Richtlinie 2011/24/EU …“
- „EU-Referenzlaboratorien im Sinne des Art. 15 der Verordnung (EU) 2022/2371 …“
- „Einrichtungen, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Bezug auf Arzneimittel im Sinne des § 1 Abs. 1 … Arzneimittelgesetz – AMG … ausüben“
- „Einrichtungen, die pharmazeutische Erzeugnisse im Sinne des Abschnitts C Abteilung 21 … (NACE Rev. 2) herstellen“
- „Einrichtungen, die Medizinprodukte herstellen, die während einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit als kritisch … eingestuft werden“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 1 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 1 · 6 Trinkwasser
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Lieferanten von und Unternehmen der Versorgung mit „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ im Sinne des § 3 Z 2 … LMSVG …, jedoch unter Ausschluss der Lieferanten, für die die Lieferung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ein nicht wesentlicher Teil ihrer allgemeinen Tätigkeit … ist“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 1 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 1 · 7 Abwasser
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Unternehmen, die kommunales, häusliches oder industrielles Abwasser … sammeln, entsorgen oder behandeln, jedoch unter Ausschluss der Unternehmen, für die das Sammeln, die Entsorgung, oder die Behandlung solchen Abwassers ein nicht wesentlicher Teil ihrer allgemeinen Tätigkeit ist“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 1 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 1 · 8 Digitale Infrastruktur
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Internet-Knoten (Internet Exchange Point – IXP)“
- „DNS-Diensteanbieter, ausgenommen Betreiber von Root-Nameserver“
- „Namenregister der Domäne oberster Stufe (TLD-Namenregister)“
- „Anbieter von … Cloud-Computing-Diensten“
- „Anbieter von … Rechenzentrumsdiensten, mit Ausnahme von Rechenzentrumsdiensten, die ausschließlich von der betroffenen Einrichtung betrieben und genutzt werden“
- „Betreiber von … Inhaltszustellnetzen (Content Delivery Network)“
- „Vertrauensdiensteanbieter“
- „Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder Anbieter von Kommunikationsdiensten, soweit deren Dienste öffentlich zugänglich sind“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 1 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 1 · 9 Verwaltung von IKT-Diensten (Business-to-Business)
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Anbieter verwalteter Dienste (Managed Service Provider – MSP), ausgenommen jener Fälle, in denen diese Dienste ausschließlich von der betroffenen Einrichtung betrieben und genutzt werden“
- „Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste (Managed Security Service Provider – MSSP), ausgenommen jener Fälle, in denen diese Dienste ausschließlich von der betroffenen Einrichtung betrieben und genutzt werden“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 1 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 1 · 10 Öffentliche Verwaltung
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Einrichtungen im Sektor der öffentlichen Verwaltung auf Bundesebene“
- „Einrichtungen im Sektor der öffentlichen Verwaltung auf Landesebene“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 1 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 1 · 11 Weltraum
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Betreiber von Bodeninfrastrukturen, … die die Erbringung von weltraumgestützten Diensten unterstützen …“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 1 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 2 · 1 Post- und Kurierdienste
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Postdiensteanbieter gemäß § 3 Z 3 Postmarktgesetz (PMG) … und Anbieter von Kurierdiensten gemäß § 3 Z 4a PMG“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 2 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 2 · 2 Abfallbewirtschaftung
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Unternehmen gemäß § 2 Abs. 6 Z 3 und 4 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 …, mit Ausnahme jener Unternehmen, deren (wirtschaftliche) Haupttätigkeit nicht die Abfallbewirtschaftung darstellt“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 2 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 2 · 3 Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Unternehmen im Sinne der Art. 3 Z 9 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) …, die Stoffe herstellen und die diese Stoffe oder Gemische im Großhandel vertreiben sowie Unternehmen, die Erzeugnisse … aus diesen Stoffen oder Gemischen produzieren, sofern diese in die Kategorie 20 … (NACE Rev. 2) fallen“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 2 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 2 · 4 Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Lebensmittelunternehmen im Sinne des Art. 3 Z 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 …, die im Großhandel und in der industriellen Produktion und Verarbeitung tätig sind“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 2 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 2 · 5 Verarbeitendes Gewerbe / Herstellung von Waren
Teilsektoren: Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika · Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse (NACE C 26) · Elektrische Ausrüstungen (NACE C 27) · Maschinenbau (NACE C 28) · Kraftwagen und Kraftwagenteile (NACE C 29) · Sonstiger Fahrzeugbau (NACE C 30)
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 26 [27, 28, 29, 30] … (NACE Rev. 2) ausüben“
- „Einrichtungen, die Medizinprodukte im Sinne des Art. 2 Z 1 der Verordnung (EU) 2017/745 … herstellen, und Einrichtungen, die In-vitro-Diagnostika … herstellen“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 2 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 2 · 6 Anbieter digitaler Dienste
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Anbieter eines Online-Marktplatzes gemäß § 1 Abs. 4 Z 10 … (UWG)“
- „Anbieter einer „Online-Suchmaschine“ im Sinne des Art. 2 Z 5 der Verordnung (EU) 2019/1150“
- „Anbieter einer Plattform, auf der Endnutzer … miteinander in Kontakt treten und kommunizieren sowie Inhalte teilen und entdecken können („Dienste sozialer Netzwerke“)“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 2 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026
Anlage 2 · 7 Forschung
Art der Einrichtung, im Wortlaut der Anlage (gekürzt mit „…“, nie umformuliert):
- „Einrichtungen, deren primäres Ziel es ist, angewandte Forschung oder experimentelle Entwicklung im Hinblick auf die Nutzung der Ergebnisse dieser Forschung für kommerzielle Zwecke durchzuführen, die jedoch Bildungseinrichtungen nicht einschließt“
Vollständiger Wortlaut: Anlage 2 NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) · Abruf 10. September 2026