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Vorbemerkung: Zweck und AufbauInhalt

Leseprobe · Anwendungshilfe

Vorbemerkung

Zweck und Aufbau

Diese Anwendungshilfe richtet sich an Inhaber, Geschäftsführungen und Bürochefs von Betrieben vom Ein-Personen-Unternehmen bis zum mittleren Betrieb ohne eigene IT- oder Sicherheitsabteilung. Sie haben entschieden, ChatGPT im Betrieb zu nutzen, oder jemand im Haus tut es bereits. Jetzt stellt sich nicht mehr die Frage, was gilt — das beantworten Band 1 „KI im Unternehmen“ und Band 2 „KI-Richtlinien für die Belegschaft“ —, sondern die Frage, wo man klickt, damit der Betrieb so aufgestellt ist, dass keine Geheimnisse in Eingaben landen, niemand aus Versehen mehr teilt, als er wollte, und ein Zugang am letzten Arbeitstag auch wirklich zu ist.

Sie zeigt eine einzige Strecke, Schritt für Schritt: vier Entscheidungen vor dem ersten Klick, ein Konto, das dem Betrieb gehört, die Einstellungen, die ein Betrieb einmal ansieht, eine Ordnung für wiederkehrende Aufgaben, ein vollständiger Arbeitsgang, die Ausschlussliste, drei Regeln für Mitarbeitende und ein monatlicher Durchgang von zwanzig Minuten. Jeder Bedienweg steht in Worten — Menüpfad, Schaltfläche, was danach zu sehen ist — und dort, wo ein Bild hilft, mit Bildschirmfoto.

Wer die erste Anwendungshilfe kennt

Diese Anwendungshilfe hat dieselbe Gliederung wie „Claude im Betrieb einrichten“. Das ist Absicht: Wer beide nebeneinanderlegt, weiß, wo er nachschlägt. Die Abschnitte 1, 6, 7 und 9 sind nahezu wortgleich, weil sie nicht von der Oberfläche abhängen. Die Abschnitte 2 bis 5 und 8 sind neu geschrieben, weil sie es tun. Der Unterschied, auf den es ankommt, steht in Abschnitt 3: Die Einstellung zur Datenverwendung sitzt hier an einer anderen Stelle, heißt anders — und es gibt sie, je nach Kontoart, gar nicht als Schalter. Wer die andere Anwendungshilfe gelesen hat, sucht sonst am falschen Ort. Ebenso Abschnitt 3 und 4: Verbindungen zu anderen Diensten sind im Betriebskonto dieses Anbieters von Anfang an verfügbar, nicht erst nach einer Freigabe. Die Regel „für den Anfang: keine“ ist hier ein Handgriff, kein Unterlassen.

Versionszeile

Anbieterangaben geprüft am 15. September 2026; Oberfläche beschrieben mit Stand 15. September 2026 — Stand prüfen. Oberflächen veralten. Ein Menüpunkt kann morgen anders heißen, ein Schalter an einer anderen Stelle sitzen, eine Voreinstellung sich ändern. Deshalb trägt jede Seite dieser Anwendungshilfe diese Zeile, und deshalb steht an den drei Stellen, an denen es wirklich zählt — Datenverwendung, Löschen, Verbindungen —, die Aufforderung: sehen Sie selbst nach, heute. Was hier gedruckt steht, ist immer ein Stand. Die Anwendungshilfe wird nach jedem Durchgang durch die Oberfläche neu datiert; Käufer sehen die neue Fassung im Online-Zugang.

Die Menüpunkte werden so genannt, wie sie in der deutschen Oberfläche zu erwarten sind, mit der englischen Bezeichnung des Anbieters in Klammern beim ersten Vorkommen. Weicht Ihre Oberfläche ab, gilt die englische Bezeichnung als Anker: Sie ist die, die der Anbieter in seinen Hilfeseiten verwendet.

Umgang mit Quellen

Was diese Anwendungshilfe über den Anbieter sagt — Kontoarten, Voreinstellungen, Fristen, Rollen —, stammt von den Hilfe- und Datenschutzseiten des Anbieters selbst, nicht aus dem Gedächtnis, nicht aus Foren. Jede solche Aussage trägt eine Quellenzeile mit Seite, Abrufdatum und Adresse. Wo die Seite nichts sagt, steht das: „auf der geprüften Seite keine Angabe“. Eine Lücke ist ein Ergebnis; eine plausible Vermutung wäre ein Schaden, weil nach dieser Anleitung gehandelt wird. Die Lücken sind in Abschnitt 10 gesammelt; das Quellenverzeichnis steht in Abschnitt 12.

Eine Einschränkung betrifft die ganze Anwendungshilfe und steht deshalb hier: Die Anbieterseiten wurden für diese Fassung über die Textauszüge einer Suchmaschine gelesen, nicht am Bildschirm geöffnet; Quellenzeilen mit dem Zusatz „(Suchauszug)“ sind so entstanden und werden bei der nächsten Durchsicht am Bildschirm bestätigt oder berichtigt. Bis dahin gilt für jede dieser Angaben: Stand prüfen.

Abgrenzung

Diese Anwendungshilfe ist eine Anleitung über Bedienung, kein Ratgeber über Recht und kein rechtlich verbindliches Dokument. Wo eine Rechtsfrage auftaucht — was in ein KI-Werkzeug hineindarf, ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig ist, was mit Personendaten geschieht —, verweist sie auf den zuständigen Abschnitt in Band 1 oder Band 2 und erfindet nichts dazu. Sie sagt nicht, welches Werkzeug besser ist; wer sie kauft, hat sich entschieden. Sie ist kein Ersatz für das KI-Nachweis-Kit: Diese Anwendungshilfe richtet ein, das Kit regelt. Und sie nennt keinen Preis des Anbieters, weil Preise veralten.