Das Handbuch
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Handbücher · Band 3
Was Ihr Großkunde von Ihnen verlangen wird
NIS2, DORA und CRA aus Zulieferersicht: warum der Fragebogen kommt, was gefragt wird und was eine brauchbare Antwort ist.
- 16 Abschnitte in 4 Teilen, der letzte Teil ist der Anhang mit 4 Abschnitten
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Frei lesbar: Zweck und Aufbau, Inhalt, Drei Gesetze, ein Mechanismus.
Der Inhalt
16 Abschnitte in 4 Teilen, der letzte Teil ist der Anhang mit 4 Abschnitten. Frei lesbar: Zweck und Aufbau, Inhalt, Drei Gesetze, ein Mechanismus.

Teil I · Abschnitte 1 – 4
Warum Sie gefragt werden
- 1Drei Gesetze, ein Mechanismus
- 2Ob Sie selbst erfasst sind — ein Wegweiser
- 3Wenn Ihr Kunde ein Finanzunternehmen ist
- 4Wenn Ihr Kunde Produkte mit digitalen Elementen herstellt
Teil II · Abschnitte 5 – 8
Was gefragt wird
- 5Der Fragebogen: vierzehn Themen, die wiederkehren
- 6Die Vertragsklauseln: acht nach der Durchführungsverordnung, neun plus sechs nach DORA
- 7Die Nachweise: was verlangt wird, was ein kleiner Betrieb leisten kann
- 8Die Register Ihres Kunden
Teil III · Abschnitte 9 – 12
Was eine brauchbare Antwort ist, und was Sie vorher aufschreiben
- 9Drei Antwortstufen
- 10Das Minimum, das jede Antwort trägt
- 11Schulung, Personal, Unterauftragnehmer, Standorte, Beendigung
- 12Was zu verhandeln ist — und wann „nicht anwendbar“ die richtige Antwort ist
Teil IV · Abschnitte 13 – 16
Anhang
- 13Selbstbewertung
- 14Unsicherheiten
- 15Glossar
- 16Quellenverzeichnis
Leseprobe
Der Anfang von Abschnitt 1, unverändert aus dem Handbuch. Die Quellenzeilen stehen in der Leseprobe.
Drei Gesetze, ein Mechanismus
Der Fragebogen kommt nicht, weil Ihr Kunde Ihnen misstraut, und nicht, weil ein Gesetz Sie zu etwas verpflichtet. Er kommt, weil Ihr Kunde etwas belegen muss, das er ohne Sie nicht belegen kann: dass er die Sicherheitsrisiken kennt, die von seinen Lieferanten ausgehen, und dass er sie beherrscht. Dieser Abschnitt zeigt den Mechanismus an der NIS2-Richtlinie, weil er dort am deutlichsten formuliert ist. Die beiden anderen Rechtsakte — DORA für Finanzkunden, der Cyber Resilience Act für Herstellerkunden — folgen demselben Muster und werden in den Abschnitten 3 und 4 behandelt.
Die Richtlinie (EU) 2022/2555 richtet sich an die Mitgliedstaaten und über sie an „wesentliche und wichtige Einrichtungen“. Das sind Betriebe und Organisationen aus bestimmten Sektoren ab einer bestimmten Größe, dazu einige Arten von Einrichtungen unabhängig von ihrer Größe. Welche das sind, behandelt Abschnitt 2. Für diesen Abschnitt genügt ein Satz: In der Regel ist Ihr Auftraggeber eine solche Einrichtung, und Sie sind es nicht.
Die zentrale Bestimmung ist Artikel 21. Sein erster Absatz lautet:
„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass wesentliche und wichtige Einrichtungen geeignete und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Risiken für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme, die diese Einrichtungen für ihren Betrieb oder für die Erbringung ihrer Dienste nutzen, zu beherrschen und die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen auf die Empfänger ihrer Dienste und auf andere Dienste zu verhindern oder möglichst gering zu halten.“
Der Adressat jedes Satzes ist die Einrichtung. Nirgends in Artikel 21 steht ein Satz, der einen Lieferanten dieser Einrichtung verpflichtet. Was Sie bekommen, ist die Wirkung einer fremden Pflicht — und das ist der erste Satz, den Sie sich für jedes Gespräch mit Ihrem Kunden merken sollten: Die Anforderung hat einen Adressaten, und der sind nicht Sie.
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